Germany2 min read

Welcher B1-Test zählt für die Einbürgerung? (telc, Goethe, ÖSD, DTZ)

Die Einbürgerung verlangt Deutsch auf B1, aber welches Zertifikat wird anerkannt? Ein klarer Vergleich von telc, Goethe, ÖSD, dem DTZ und dem Integrationskurs.


Eine der Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft ist Deutsch auf dem Niveau B1, und das verwirrt mehr Antragstellende, als es sollte. Die Unsicherheit betrifft nicht das Niveau selbst, sondern die Frage, welches Dokument tatsächlich zählt. Mehrere Zertifikate werden anerkannt, und vielleicht besitzen Sie eines davon, ohne es zu wissen. Hier steht, was gilt.

Was B1 wirklich bedeutet

B1 ist eine Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Auf B1 können Sie ein normales Alltagsgespräch führen, die meisten alltäglichen Situationen bewältigen und sich zu vertrauten Themen äußern. Für die Einbürgerung müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens dieses Niveau erreicht haben. Ein höheres Zertifikat, etwa B2 oder C1, erfüllt die Voraussetzung ebenfalls.

Welche Zertifikate anerkannt werden

Für die Einbürgerung werden mehrere anerkannte B1-Zertifikate akzeptiert. Am häufigsten sind das Goethe-Zertifikat B1 des Goethe-Instituts, das telc Deutsch B1 und das ÖSD Zertifikat B1. Jedes davon weist das Niveau B1 für sich allein nach.

Daneben gibt es den Deutsch-Test für Zuwanderer, kurz DTZ. Das ist die Prüfung am Ende eines Integrationskurses, deren Ergebnis auf einer Skala ausgewiesen wird. Erreicht Ihr DTZ-Ergebnis B1, zählt es als Sprachnachweis für die Einbürgerung. Ein DTZ-Ergebnis auf A2 erfüllt die Regelvoraussetzung nicht, prüfen Sie also, welches Niveau Ihr Zertifikat zeigt.

Wenn Sie einen Integrationskurs gemacht haben

Wer einen Integrationskurs abgeschlossen hat, besitzt vielleicht schon das Nötige. Der Kurs endet mit dem DTZ, und ein B1-Ergebnis dort dient als Nachweis. Das Zertifikat eines erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurses wird von den Einbürgerungsbehörden weithin anerkannt, sodass eine gesonderte Prüfung meist nicht nötig ist.

Wenn Sie in Deutschland zur Schule gegangen sind

Auch ein deutscher Schulabschluss kann als Nachweis der Deutschkenntnisse dienen. Wer einen deutschen Hauptschulabschluss oder einen höheren Abschluss erworben hat, erfüllt damit in der Regel die Sprachvoraussetzung, und in vielen Fällen entfällt dadurch auch der Einbürgerungstest. Wenn Sie in Deutschland zur Schule gegangen sind, legen Sie Ihre Schulzeugnisse der Einbürgerungsbehörde vor, bevor Sie für eine gesonderte Sprachprüfung bezahlen.

Wann die Voraussetzung reduziert wird oder entfällt

Für einige Antragstellende gibt es Ausnahmen. Ab 65 Jahren kann der Sprachnachweis ganz entfallen. Auch Personen, die die Anforderung wegen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen können, können befreit werden, in der Regel mit einer ärztlichen Bescheinigung. Darüber entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Sprachprüfung und Test nicht verwechseln

Das B1-Zertifikat und der Einbürgerungstest sind zwei verschiedene Dinge. Die B1-Prüfung prüft Ihr Deutsch. Der Einbürgerungstest prüft Ihr Wissen über Recht, Gesellschaft und Alltag in Deutschland und besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig sein müssen. Sie brauchen beides, bereiten sich aber unterschiedlich darauf vor. PassCitizen deckt die Testseite ab: den gesamten offiziellen Fragenkatalog, nach Themen sortiert, mit den bundeslandspezifischen Fragen und vollständigen Probeprüfungen. Das ist kostenlos und ohne Anmeldung.

Jetzt für den Einbürgerungstest üben

Ready to practice?

Test your Germany citizenship knowledge with real exam questions.

Practice Germany questions →