Einbürgerungstest: Wer ist befreit? (Alter, Schulabschluss, Krankheit, Kinder)
Nicht alle müssen den Einbürgerungstest ablegen. Hier sind die Befreiungen bei Schulabschluss, Kindern, Alter, Krankheit und Behinderung und welche Nachweise nötig sind.
Die meisten, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, müssen den Einbürgerungstest bestehen, aber nicht alle. Das Gesetz sieht mehrere Befreiungen vor, und wenn eine auf Sie zutrifft, sparen Sie sich Gebühr, Termin und Vorbereitung. Hier steht, wer den Test nicht ablegen muss und was Sie nachweisen müssen.
Personen mit einem deutschen Schulabschluss
Wer in Deutschland zur Schule gegangen ist, braucht den Test möglicherweise gar nicht. Inhaberinnen und Inhaber eines deutschen Schulabschlusses, etwa eines Hauptschulabschlusses oder eines höheren Abschlusses, sind in der Regel befreit. Der Grund: Wer das deutsche Schulsystem durchlaufen hat, hat Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft und die Rechtsordnung bereits nachgewiesen. Wenn das auf Sie zutrifft, legen Sie Ihre Schulzeugnisse der Einbürgerungsbehörde vor, statt einen Test zu buchen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen und legen den Test daher nicht ab. Das ist vor allem wichtig, wenn Kinder gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden. Die Befreiung beruht allein auf dem Alter.
Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht können
Wenn Sie die Anforderung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung nicht erfüllen können, kann der Test entfallen. Diese Befreiung gibt es, damit die Voraussetzung niemanden ausschließt, der sie tatsächlich nicht erfüllen kann. In der Regel brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Lage bestätigt, und die Behörde entscheidet auf dieser Grundlage.
Ältere Antragstellende
Auch das Alter kann ein Grund für eine Erleichterung sein. Kann von einer älteren Person die Erfüllung der Anforderung nicht zumutbar erwartet werden, kann der Test entfallen, ebenfalls im Einzelfall entschieden. Dasselbe gilt für die Sprachvoraussetzung: Ab 65 Jahren kann der Sprachnachweis ganz wegfallen. Diese altersbedingten Befreiungen treten beim Test selbst nicht automatisch an einem festen Geburtstag ein, klären Sie Ihre Lage also mit Ihrer Einbürgerungsbehörde.
Alle anderen legen ihn ab
Wenn nichts davon auf Sie zutrifft, gehört der Test zu Ihrem Weg zur Staatsbürgerschaft. Das betrifft die große Mehrheit der erwachsenen Antragstellenden. Die gute Nachricht: Es ist die am besten planbare Voraussetzung, denn die Fragen sind öffentlich und festgelegt. Es sind 33 Fragen aus dem offiziellen Katalog, und 17 richtige sind zum Bestehen nötig.
Unsicher, ob Sie befreit sind?
Über Befreiungen entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde anhand der Nachweise, die Sie vorlegen. Wenn Sie meinen, eine könnte zutreffen, fragen Sie also direkt nach, bevor Sie annehmen, dass Sie den Test ablegen müssen. Falls Sie ihn doch ablegen müssen, ist die Vorbereitung unkompliziert. PassCitizen stellt den gesamten offiziellen Fragenkatalog bereit, nach Themen sortiert und mit den bundeslandspezifischen Fragen, dazu Probeprüfungen im echten Format. Das ist kostenlos und ohne Anmeldung.
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