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Einbürgerung durch Heirat 2026 (Der Dreijahresweg für Ehepartner)

Ehepartner Deutscher können weiterhin nach drei Jahren beantragen. So funktioniert der Eheweg 2026 und warum er von der abgeschafften Turbo-Einbürgerung getrennt ist.


Wer mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, kann die Einbürgerung möglicherweise nach drei Jahren statt der üblichen fünf beantragen. Diesen Weg gibt es 2026 weiterhin, doch er wird oft mit der im vergangenen Jahr abgeschafften beschleunigten Einbürgerung verwechselt. Das sind zwei verschiedene Dinge, und die Unterscheidung ist wichtig, also seien wir genau.

Zwei verschiedene Dreijahreswege

2024 führte Deutschland eine beschleunigte Einbürgerung ein, die gut integrierten Menschen einen Antrag schon nach drei Jahren ermöglichte, unabhängig von einer Ehe. Diese Turbo-Einbürgerung wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Es gibt sie nicht mehr, und das allgemeine Minimum liegt nun bei fünf Jahren für reguläre Antragstellende.

Der Eheweg ist eine eigene Regelung und wurde von dieser Änderung nicht berührt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Deutscher können weiterhin nach drei Jahren beantragen. Wenn Sie also lesen, dass ein Dreijahresweg überlebt hat, ist dieser gemeint. Die abgeschaffte Turbo-Einbürgerung und der Eheweg sind nicht derselbe Weg, auch wenn bei beiden die Zahl drei vorkommt.

Was der Eheweg voraussetzt

Für den Eheweg müssen zwei Zeiträume erfüllt sein. Sie müssen seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, und Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit der deutschen Person muss seit mindestens zwei Jahren bestehen. Ihr Partner oder Ihre Partnerin muss deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sein. Wenn Sie seit drei Jahren in Deutschland sind, aber erst kürzlich geheiratet haben, hält Sie die Ehedauer zurück, und umgekehrt.

Die übrigen Voraussetzungen gelten weiter

Die Heirat mit einer deutschen Person verkürzt die Aufenthaltsdauer, hebt die übrigen Bedingungen aber nicht auf. Sie brauchen weiterhin Deutsch auf B1-Niveau, einen bestandenen Einbürgerungstest, die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Grundsicherungsleistungen und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ein Ehepartner beantragt zu denselben Bedingungen wie alle anderen, nur mit einer kürzeren Frist. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in der Regel erlaubt, sodass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit meist nicht aufgeben müssen.

Wie der Antrag läuft

Der Ablauf ist derselbe wie bei jeder Einbürgerung. Sie beantragen sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde, mit Ihren Unterlagen, Ihrem Sprachnachweis und Ihrem Einbürgerungstestzertifikat. Sie müssen außerdem die Ehe und Ihre Aufenthaltsdauer nachweisen, daher sind hier Ihre Heiratsurkunde und der Nachweis Ihrer Zeit in Deutschland wichtig. Wie immer hängt die genaue Unterlagenliste von Ihrer Behörde ab.

Ein Hinweis zum Zeitpunkt

Da sowohl die Aufenthaltsdauer als auch die Ehedauer erfüllt sein müssen, lohnt es sich, vor der Einreichung zu prüfen, welche von beiden später endet. Ein Antrag, bevor beide erfüllt sind, kann in der Regel noch keinen Erfolg haben. Wenn Sie bei einer der beiden Fristen knapp dran sind, ist es oft besser, kurz zu warten, als zu früh einzureichen.

Der Test ist in jedem Fall gleich

Der Eheweg ändert Ihren Zeitplan, nicht den Test. Es sind weiterhin 33 Fragen, von denen 17 richtig sein müssen, aus dem offiziellen Katalog. PassCitizen stellt den gesamten Fragensatz bereit, nach Themen sortiert und mit den bundeslandspezifischen Fragen, dazu Probeprüfungen im echten Format. Das ist kostenlos und ohne Anmeldung.

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