Einbürgerung Antrag stellen: Schritt für Schritt zum deutschen Pass (2026)
Das Einbürgerungsverfahren der Reihe nach erklärt: von der Prüfung der Voraussetzungen über den Antrag und den Termin bis zur Einbürgerungsurkunde.
Das Einbürgerungsverfahren wirkt oft undurchsichtig, weil vieles auf örtlicher Ebene abläuft und jede Behörde es etwas anders handhabt. Der grobe Ablauf ist jedoch überall gleich. Hier sind die Schritte in der Reihenfolge, in der Sie sie 2026 tatsächlich durchlaufen.
Schritt 1: Prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
Klären Sie zuerst, ob Sie die Kernvoraussetzungen erfüllen: fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, ein gesicherter Aufenthaltsstatus, Deutsch auf B1-Niveau, die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Leistungen und ein ausreichend sauberes Führungszeugnis. Ehegatten Deutscher können nach drei Jahren beantragen, wenn die Ehe seit zwei Jahren besteht. Wenn Sie sich beim Aufenthaltsstatus oder bei möglichen Lücken unsicher sind, klären Sie das jetzt und nicht erst nach der Antragstellung.
Schritt 2: Unterlagen und Nachweise zusammenstellen
Sie benötigen Ihren Reisepass oder Personalausweis, Nachweise über Ihren Aufenthaltsstatus und die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland, Einkommensnachweise, Ihr B1-Sprachzertifikat und Ihr Einbürgerungstestzertifikat. Ausländische Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden brauchen oft offizielle Übersetzungen und manchmal eine Apostille. Diese Unterlagen früh zu sammeln ist das Beste, was Sie gegen Verzögerungen tun können, denn unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Schritt 3: Einbürgerungstest und Sprachprüfung bestehen
Zwei der Voraussetzungen erledigen Sie vorab: die B1-Prüfung und den Einbürgerungstest. Der Test umfasst 33 Fragen, von denen 17 richtig sein müssen, und das Zertifikat behalten Sie dauerhaft. Es ist sinnvoll, beides vor der Antragstellung zu erledigen, da Sie die Zertifikate ohnehin für Ihre Unterlagen brauchen.
Schritt 4: Die zuständige Einbürgerungsbehörde finden
Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Je nach Region ist sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Ausländerbehörde oder bei einem eigenen Einbürgerungsamt angesiedelt. Wenn Sie nicht wissen, welche Stelle für Sie zuständig ist, fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung oder bei einer Migrationsberatung in Ihrer Nähe.
Schritt 5: Den Antrag einreichen
Viele Behörden ermöglichen inzwischen einen Start des Antrags online, manche bieten eine vollständig digitale Antragstellung. Meist vereinbaren Sie dann einen persönlichen Termin, bei dem Sie Ihre Originalunterlagen vorlegen und eine Reihe von Erklärungen unterschreiben, darunter das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Achten Sie genau auf die Unterlagenliste Ihrer Behörde, da sich die genaue Liste je nach Bundesland unterscheidet.
Schritt 6: Die Bearbeitung abwarten
Sobald Ihr vollständiger Antrag vorliegt, prüft die Behörde ihn. Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich. Der Bundesdurchschnitt liegt 2026 bei rund vierzehn Monaten, wobei einige kleinere Behörden in wenigen Monaten entscheiden und große Städte teils deutlich über zwei Jahre brauchen. In dieser Zeit können weitere Unterlagen angefordert werden. Reagieren Sie also schnell und informieren Sie die Behörde, wenn sich Adresse oder Arbeitsstelle ändern.
Schritt 7: Die Urkunde erhalten
Wird Ihr Antrag genehmigt, werden Sie zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eingeladen, oft im Rahmen einer kleinen Einbürgerungsfeier. Deutsche oder Deutscher werden Sie in dem Moment, in dem die Urkunde übergeben wird. Den deutschen Reisepass und den Personalausweis beantragen Sie danach gesondert, da die Urkunde selbst kein Reisedokument ist.
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