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Demokratische Grundordnung › Rechtsstaat
Was bedeutet 'in dubio pro reo' im österreichischen Strafrecht?
- Dass Angeklagte immer freigesprochen werden
- Dass die Staatsanwaltschaft immer Recht hat
- Dass Richter nach eigenem Ermessen entscheiden können
- Im Zweifel für den Angeklagten — wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, muss freigesprochen werden